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Ausbildung zum / zur Hygienekontrolleur:in

3-jährige staatlich anerkannte Ausbildung in Kooperation mit der AÖGW.

Ausbildung zum / zur Hygienekontrolleur:in

Die Ausbildung zum / zur Hygienekontrolleur:in wird in Niedersachsen in Kooperation mit der Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen (AÖGW) in Düsseldorf durchgeführt. Sie verbindet praktische Tätigkeit im Gesundheitsamt mit fundierter theoretischer Ausbildung.

3
Jahre
Ausbildungsdauer
Mittl. Reife
Voraussetzung
Online + Präsenz
Lernformat
APVO-HygK
Rechtsgrundlage
Nds. Verordnung

Ausbildungsstruktur

  • Praktische Ausbildung: ca. 3.700 Stunden rund 2.900 im Gesundheitsamt und ca. 800 als Praktika in anderen Einrichtungen
  • Theoretische Ausbildung: ca. 900 Stunden (AÖGW Düsseldorf)
  • Anmeldung: Durch das ausbildende Gesundheitsamt
  • Abschluss: Staatliche Prüfung (schriftlich, mündlich)
  • Nächster Jahrgang: LG77 voraussichtlich 2027 2030

Theoretische Lehrfächer

Fach 0: Arbeitsmethodik und Wissensmanagement
Lern- und Arbeitstechniken, Dokumentation, Kommunikation
60 Std.
Fach 1: Staatskunde, Rechts- und Verwaltungskunde
Staats- und Verfassungsrecht, Verwaltungsverfahren
90 Std.
Fach 2: Öffentliches Gesundheitswesen
Aufbau und Aufgaben des ÖGD, Gesundheitsberichterstattung
80 Std.
Fach 3: Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten
Infektionsschutzgesetz, Epidemiologie, Meldewesen, Desinfektion
340 Std.
Fach 4: Umwelthygiene und Gesundheitsschutz
Trinkwasser, Badewasser, Boden und Luft, umweltbezogener Gesundheitsschutz
330 Std.
Gesamt Theorieanteil
inkl. Prüfungsvorbereitung
ca. 900 Std.

Praktische Ausbildung

Die praktische Ausbildung umfasst mindestens 3.700 Stunden und gliedert sich in zwei Teile: rund 2.900 Stunden im ausbildenden Gesundheitsamt sowie etwa 800 Stunden als Praxiseinsätze in anderen Einrichtungen. Welche Bereiche zu durchlaufen sind, regelt die niedersächsische „Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für Hygienekontrolleurinnen und Hygienekontrolleure im öffentlichen Gesundheitsdienst" (APVO-HygK) vom 1. April 2022. Über die durchlaufenen Bereiche wird eine Bescheinigung ausgestellt.

Im Gesundheitsamt (ca. 2.900 Std.)

  • Allgemeine Ortshygiene
  • Trinkwasserversorgungsanlagen sowie Schwimm- und Badebecken
  • Sportanlagen, Spielplätze, Abfall- und Abwasserbeseitigung
  • Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten, Meldewesen
  • Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindertagesstätten und Schulen
  • Krankenhäuser, Vorsorge- und Reha-Einrichtungen, ambulante Pflege
  • Hygienische Stellungnahmen bei Bauvorhaben und Planungen
  • Überwachung von Arzneimitteln und Gefahrstoffen
  • Gesundheitsfachberufe, z. B. Physiotherapie und Hebammenwesen
  • Körper- und Schönheitspflege, Tätowieren und Piercen
  • Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen
  • Hygiene in Rettungsdiensteinrichtungen

Praxiseinsätze in anderen Einrichtungen (ca. 800 Std.)

Ergänzend lernen die Auszubildenden Behörden und Betriebe kennen, mit denen das Gesundheitsamt eng zusammenarbeitet. Die Praxiseinsätze finden unter anderem in diesen Einrichtungen statt:

  • Ordnungsbehörde
  • Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
  • Niedersächsisches Landesgesundheitsamt (NLGA)
  • Labore für Wasser- und Krankheitserregeruntersuchungen
  • Krankenhäuser und medizinische Einrichtungen
  • Alten- und Pflegeheime
  • Massenunterkünfte, z. B. für Geflüchtete
  • Schwimmbäder und Bäderbetriebe
  • Wasserwerke
  • Abwasser- und Abfallbehandlungsanlagen
  • Umweltbehörde
  • Staatliches Gewerbeaufsichtsamt

Die Verordnung legt die Einrichtungen fest, nicht aber die Stundenzahl je Einsatz. Die rund 800 Stunden könnten sich beispielsweise so verteilen:

Labore und Landesgesundheitsamt (NLGA)
Wasser- und Krankheitserregeruntersuchungen
160 Std.
Wasserwerke, Abwasser- und Abfallanlagen
Wasserversorgung und -entsorgung in der Praxis
140 Std.
Krankenhäuser, Pflegeheime und Massenunterkünfte
Hygiene in medizinischen und Gemeinschaftseinrichtungen
140 Std.
Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Zusammenarbeit mit dem Veterinäramt
100 Std.
Umweltbehörde und Gewerbeaufsichtsamt
Umwelt- und Arbeitsschutz
100 Std.
Ordnungsbehörde
Verwaltungshandeln und Vollzug
80 Std.
Schwimmbäder und Bäderbetriebe
Badewasserhygiene in der Praxis
80 Std.
Praxiseinsätze gesamt
beispielhafte Verteilung, nicht gesetzlich festgelegt
ca. 800 Std.