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Titelbild: Diese Infografik wurde mit KI erstellt.
Zum 2. Juli 2026 sind Änderungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) in Kraft getreten. Umgesetzt wurden sie durch Artikel 7 des Apothekenversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetzes (ApoVWG), das am 26. Juni 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde (BGBl. 2026 I Nr. 195). Im Mittelpunkt stehen die Meldepflichten nach den §§ 6 und 7 IfSG, die für die tägliche Arbeit in den Gesundheitsämtern von direkter Bedeutung sind. Klicken Sie auf diese Kachel, um den vollständigen Artikel zu lesen.
Die bisherige namentliche Meldepflicht bei Erkrankung und Tod durch die Coronavirus-Krankheit-2019 (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe t IfSG) wurde ersatzlos aufgehoben. SARS-CoV-2 wird im Melderecht damit weitgehend wie andere respiratorische Viruserkrankungen behandelt, für die keine allgemeine ärztliche Meldepflicht mehr besteht.
Wichtig für die Praxis: Ausbruchsgeschehen bleiben meldepflichtig. Treten zwei oder mehr gleichartige Erkrankungen auf, bei denen ein epidemischer Zusammenhang wahrscheinlich ist oder vermutet wird, ist dies nach § 6 Abs. 1 Nr. 5 IfSG weiterhin zu melden, unabhängig vom jeweiligen Erreger.
Häufungen von zwei oder mehr nosokomialen Infektionen mit wahrscheinlichem oder vermutetem epidemischem Zusammenhang waren bisher lediglich nichtnamentlich zu melden (§ 6 Abs. 3 IfSG in der bisherigen Fassung). Diese Regelung wurde umgekehrt: Die Meldung erfolgt jetzt namentlich nach § 9 IfSG und erfasst zusätzlich auch Personen, die von einer mit dem Ausbruch in Zusammenhang stehenden Kolonisation betroffen sind. Die bisherige nichtnamentliche Ausbruchsmeldung nach § 10 Abs. 1 IfSG entfällt. Ziel ist eine bessere Ermittlungs- und Eingriffsmöglichkeit der Gesundheitsämter bei Ausbrüchen in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen.
Auch die Liste der meldepflichtigen Erregernachweise wurde überarbeitet:
Weiterführende Informationen zu Candidozyma auris:
Die allgemeinen Meldepflichten nach § 6 IfSG, die Meldefristen (unverzüglich, spätestens binnen 24 Stunden) und die Zuständigkeit der Gesundheitsämter bleiben bestehen. Auch die Regelungen des § 24 IfSG zur Feststellung und Heilbehandlung bestimmter Infektionskrankheiten wurden von dieser Gesetzesänderung nicht berührt.
Für die Kolleginnen und Kollegen im Öffentlichen Gesundheitsdienst ändert sich der Arbeitsalltag vor allem an zwei Stellen: COVID-19-Einzelmeldungen entfallen, wodurch der Meldeaufwand sinkt. Gleichzeitig wird die Erfassung nosokomialer Ausbrüche durch die namentliche Meldung und die Einbeziehung von Kolonisationen anspruchsvoller. Hinzu kommen mehr Meldungen zu Candidozyma auris, die in der Überwachung und gegebenenfalls in der Maßnahmenplanung zu berücksichtigen sind. Meldevordrucke, Falldefinitionen und interne Arbeitsanweisungen sollten an die neuen Vorgaben angepasst werden.
Die IfSG-Novelle vom Juli 2026 zieht eine klare Linie: COVID-19 verliert seinen Sonderstatus im Melderecht, während die Überwachung von Krankenhausausbrüchen und problematischen Erregern wie Candidozyma auris und carbapenemresistenten Bakterien gestärkt wird. Der BHN e.V. empfiehlt allen Mitgliedern, die neuen Regelungen in den Dienststellen bekannt zu machen und die eigenen Meldeprozesse zu überprüfen.
Quellen: Infektionsschutzgesetz (IfSG), aktuelle Gesetzesfassung auf gesetze-im-internet.de; Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 195 vom 26.06.2026; Synopse aller IfSG-Änderungen vom 02.07.2026 auf buzer.de
Der BHN e.V. plant für 2026 ein erweitertes Fortbildungsprogramm mit Schwerpunkten auf Trinkwasserhygiene, Infektionsschutz und digitale Dokumentation. Die Termine werden sukzessive bekannt gegeben.
WeiterlesenDas 10. Eisenacher Symposium wird 2026 als Jubiläumsveranstaltung stattfinden. Der Bundeskongress der Hygieneinspektoren bringt Fachkräfte aus ganz Deutschland zusammen. Weitere Details folgen in Kürze.
WeiterlesenAm 15. Januar 2026 wurde in der Mitgliederversammlung der neue Vorstand des BHN e.V. gewählt. Abdel Jalil Takni übernimmt den Vorsitz, unterstützt von den stellvertretenden Vorsitzenden Ina Schmidt und Andrea Hoffmann sowie Schatzmeister Fabian Irmler. Der neue Vorstand setzt auf moderne Vernetzung und engagierte Verbandsarbeit.
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